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   BAG, 17.10.1995 - 3 AZR 420/94   

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BAG, 17.10.1995 - 3 AZR 420/94 (https://dejure.org/1995,1719)
BAG, Entscheidung vom 17.10.1995 - 3 AZR 420/94 (https://dejure.org/1995,1719)
BAG, Entscheidung vom 17. Oktober 1995 - 3 AZR 420/94 (https://dejure.org/1995,1719)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Insolvenzschutz bei Beleihung einer Direktversicherung - Auswirkungen einer Zustimmung des Arbeitnehmers zur Beleihung der Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag - Anwendbarkeit der Missbrauchsvermutung auf Ansprüche aus Direktversicherungen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 7 Abs. 2 S. 1 Nr. 2; BetrAVG § 7; BetrAVG § 7 Abs. 2; BetrAVG § 7 Abs. 2 S. 1; BetrAVG § 7 Abs. 5; BGB § 162 Abs. 2; BGB § 162; BGB § 123; BGB § 242
    Insolvenzschutz bei Beleihung einer Direktversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Insolvenzschutz bei Beleihung einer Direktversicherung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebliche Altersversorgung: Insolvenzschutz einer beliehenen Lebensversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Insolvenzschutz nach Beleihung einer im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung abgeschlossenen Lebensversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1996, 1052
  • NZA 1996, 880
  • VersR 1996, 1042
  • BB 1995, 2325
  • BB 1996, 1389
  • DB 1995, 2176
  • DB 1996, 1426
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 26.06.1990 - 3 AZR 641/88

    Betriebliche Altersversorgung: Merkmale - Direktversicherung - Missbrauch

    Auszug aus BAG, 17.10.1995 - 3 AZR 420/94
    Die Voraussetzungen eines Versicherungsmißbrauchs sind in § 7 Abs. 5 BetrAVG geregelt (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung des Senats, vgl. BAGE 65, 215, 223 = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung, zu II 2 der Gründe).

    Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn dem Arbeitnehmer zwar wirtschaftliche Schwierigkeiten seines Arbeitgebers bekannt sind, er aber angenommen hat und auch annehmen durfte, daß die vorgesehene Sanierung erfolgreich sein werde und die Insolvenzsicherung nicht in Anspruch genommen werden müsse (Fortführung von BAGE 65, 215, 224 = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung, zu III 1 der Gründe).

    Die Mißbrauchsvermutungen des § 7 Abs. 5 Sätze 2 und 3 BetrAVG sind auf Beleihungen der Ansprüche aus Direktversicherungen nicht anwendbar (Bestätigung von BAGE 65, 215, 224 = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung, zu III der Gründe).

    § 7 Abs. 2 und 5 BetrAVG hat aber bewußt davon abgesehen, bei jeder Gefahrerhöhung oder bei jeder nachträglichen Zustimmung zu einer Beleihung den Insolvenzschutz auszuschließen (Urteil vom 26. Juni 1990 - 3 AZR 641/88 - BAGE 65, 215, 223 = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung, zu II 2 der Gründe).

    aa) Da § 7 Abs. 5 Satz 1 BetrAVG Mißbrauchstatbestände umschreibt und die Sanktion (Fehlen des Versicherungsschutzes) den Arbeitnehmer trifft, muß dieser nach dem Normzweck des § 7 Abs. 5 Satz 1 BetrAVG an einer mißbräuchlichen Maßnahme, hier also an einer mißbräuchlichen Beleihung, beteiligt gewesen sein (BAGE 65, 215, 224 = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung, zu III 1 der Gründe; Höfer, BetrAVG, Bd. I, 4. Aufl., § 7 Rz 2953 und 2954; Blomeyer/Otto, BetrAVG, § 7 Rz 284).

    bb) Der Beklagte trägt die Darlegungs- und Beweislast für die tatsächlichen Umstände, die die Einwendung nach § 7 Abs. 5 BetrAVG begründen sollen (BAGE 65, 215, 224 = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung, zu III 2 der Gründe).

    c) Die Mißbrauchsvermutungen des § 7 Abs. 5 Sätze 2 und 3 BetrAVG sind nicht anwendbar (BAGE 65, 215, 224 ff. = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung, zu III der Gründe; zustimmend u.a. Höfer, BetrAVG, Bd. I, 4. Aufl., § 7 Rz 2956, 2960; Steinmeyer, BB 1992, 1553, 1558 f.; a.A. u.a. Walther, BetrAV 1992, 254, 259 f. = SAE 1992, 268, 274 f.; differenzierend Otto, EWiR 1991, 1163 f.).

    Wie der Senat im Urteil vom 26. Juni 1990 (aaO) näher ausgeführt hat, gilt § 7 Abs. 5 Satz 3 BetrAVG für Beleihungen weder direkt noch entsprechend.

  • BAG, 20.07.1993 - 3 AZR 52/93

    Versorgung von Außendienstmitarbeitern; Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 17.10.1995 - 3 AZR 420/94
    Die Voraussetzungen eines Versicherungsmißbrauchs sind in § 7 Abs. 5 BetrAVG geregelt (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung des Senats, vgl. BAGE 65, 215, 223 = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung, zu II 2 der Gründe).

    Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn dem Arbeitnehmer zwar wirtschaftliche Schwierigkeiten seines Arbeitgebers bekannt sind, er aber angenommen hat und auch annehmen durfte, daß die vorgesehene Sanierung erfolgreich sein werde und die Insolvenzsicherung nicht in Anspruch genommen werden müsse (Fortführung von BAGE 65, 215, 224 = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung, zu III 1 der Gründe).

    Die Mißbrauchsvermutungen des § 7 Abs. 5 Sätze 2 und 3 BetrAVG sind auf Beleihungen der Ansprüche aus Direktversicherungen nicht anwendbar (Bestätigung von BAGE 65, 215, 224 = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung, zu III der Gründe).

    § 7 Abs. 2 und 5 BetrAVG hat aber bewußt davon abgesehen, bei jeder Gefahrerhöhung oder bei jeder nachträglichen Zustimmung zu einer Beleihung den Insolvenzschutz auszuschließen (Urteil vom 26. Juni 1990 - 3 AZR 641/88 - BAGE 65, 215, 223 = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung, zu II 2 der Gründe).

    aa) Da § 7 Abs. 5 Satz 1 BetrAVG Mißbrauchstatbestände umschreibt und die Sanktion (Fehlen des Versicherungsschutzes) den Arbeitnehmer trifft, muß dieser nach dem Normzweck des § 7 Abs. 5 Satz 1 BetrAVG an einer mißbräuchlichen Maßnahme, hier also an einer mißbräuchlichen Beleihung, beteiligt gewesen sein (BAGE 65, 215, 224 = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung, zu III 1 der Gründe; Höfer, BetrAVG, Bd. I, 4. Aufl., § 7 Rz 2953 und 2954; Blomeyer/Otto, BetrAVG, § 7 Rz 284).

    bb) Der Beklagte trägt die Darlegungs- und Beweislast für die tatsächlichen Umstände, die die Einwendung nach § 7 Abs. 5 BetrAVG begründen sollen (BAGE 65, 215, 224 = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung, zu III 2 der Gründe).

    c) Die Mißbrauchsvermutungen des § 7 Abs. 5 Sätze 2 und 3 BetrAVG sind nicht anwendbar (BAGE 65, 215, 224 ff. = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung, zu III der Gründe; zustimmend u.a. Höfer, BetrAVG, Bd. I, 4. Aufl., § 7 Rz 2956, 2960; Steinmeyer, BB 1992, 1553, 1558 f.; a.A. u.a. Walther, BetrAV 1992, 254, 259 f. = SAE 1992, 268, 274 f.; differenzierend Otto, EWiR 1991, 1163 f.).

  • BAG, 19.01.2010 - 3 AZR 660/09

    Betriebsrente - Neue Länder - Produktionsgenossenschaft des Handwerks -

    Die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen des § 7 Abs. 5 Satz 1 BetrAVG trägt der Beklagte (BAG 17. Oktober 1995 - 3 AZR 420/94 - zu 3 b bb der Gründe, AP BetrAVG § 7 Lebensversicherung Nr. 2 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 52).

    Eine entsprechende - analoge - Anwendung scheitert an der unterschiedlichen Interessenlage: Während die Erteilung und Verbesserung von Zusagen die Rechtsposition des Arbeitnehmers günstig beeinflusst, wirkt sich die Beleihung allein und nachhaltig zu seinen Lasten aus (vgl. BAG 17. Oktober 1995 - 3 AZR 420/94 - zu 3 c der Gründe, aaO; 26. Juni 1990 - 3 AZR 641/88 - zu III 2 c und d der Gründe, BAGE 65, 215).

  • LAG Köln, 14.08.2006 - 2 Sa 171/06

    Insolvenzschutz beliehener Lebensversicherungen

    Anschluss an BAG, Urteil vom 17.10.1995 - 3 AZR 420/94 -.

    Zunächst ist dabei die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17.10.1995 - 3 AZR 420/94 - zu berücksichtigen.

    Die Revision wurde nicht zugelassen, da sich seit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17.10.1995 (3 AZR 420/94) keine Änderungen des Gesetzes ergeben haben, die eine erneute Klärung des selben Sachverhalts erforderlich machen.

  • BAG, 19.02.2002 - 3 AZR 137/01

    Versicherungsmißbrauch in der betrieblichen Altersversorgung

    Ein Arbeitnehmer verliert den Insolvenzschutz für die ihm erteilte Versorgungszusage nur dann, wenn er an der mißbräuchlichen Maßnahme des Arbeitgebers beteiligt war (BAG 26. Juni 1990 - 3 AZR 641/88 - BAGE 65, 215, 224; 17. Oktober 1995 - 3 AZR 420/94 - AP BetrAVG § 7 Lebensversicherung Nr. 2 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 52; Blomeyer/Otto aaO § 7 Rn. 292; ErfK/Steinmeyer 2. Aufl. § 7 BetrAVG Rn. 65; Kasseler Handbuch/Griebeling 2. Aufl. 2.9 Rn. 790; Ahrend/Förster/Rühmann BetrAVG 8. Aufl. § 7 Rn. 28; aA Höfer aaO § 7 Rn. 2946; Paulsdorff Kommentar zur Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung 2. Aufl. § 7 Rn. 427 f.; Anm. Walther SAE 1992, 268, 274).

    Der begünstigte Arbeitnehmer muß den mißbilligten Zweck der Maßnahme zumindest erkennen können (so zuletzt BAG 17. Oktober 1995 - 3 AZR 420/94 - AP BetrAVG § 7 Lebensversicherung Nr. 2 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 52, zu 3 b aa der Gründe).

  • LAG Köln, 24.07.2009 - 4 Sa 1093/08

    betriebliche Altersversorgung; Insolvenzsicherung

    Da § 7 Abs. 5 Satz 1 BetrAVG Missbrauchstatbestände umschreibt und die Sanktion (Fehlen des Versicherungsschutzes) den Arbeitnehmer trifft, muss dieser nach dem Normzweck an einer missbräuchlichen Maßnahme, hier an einer missbräuchlichen Beleihung beteiligt gewesen sein (BAG 17.10.1995 - 3 AZR 420/94).
  • LAG Köln, 24.05.2011 - 9 Sa 1329/10

    Betriebliche Altersversorgung; Ansprüche des Arbeitnehmers bei an eine Bank

    Unter welchen Voraussetzungen bei einer Abtretung oder Beleihung der Ansprüche aus einer Direktversicherung ein Versicherungsmissbrauch vorliegt und der Insolvenzschutz entfällt, ist in § 7 Abs. 5 S. 1 BetrAVG geregelt (vgl. BAG, Urteil vom 17. Oktober 1995 - 3 AZR 420/94 - ).
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